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Wie berechnet sich der Steuervorteil?

Die Höhe des Steuervorteils hängt von Ihrem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen ab. Die Formel zur Berechnung sieht wie folgt aus:

Beispielrechnung:
Gesamtbeitrag x Grenzsteuersatz (in %) – Gesamtzulagen

Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer kann Ihre Steuerersparnis ausfallen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil die staatliche Zulagenförderung übersteigt. In diesem Fall erhalten Sie den zusätzlichen Vorteil als Steuerrückerstattung.

Beispielrechnung: Steuervorteil für einen Riester-Sparer mit 52.000 € Bruttoeinkommen

 

Posten Wert
Bruttoeinkommen 52.000 €
Mindesteigenbeitrag (4 % von 52.000 €) 2.080 €
Grundzulage (jährlich) 175 €
Kinderzulage (1 Kind, nach 2008 geboren) 300 €
Gesamtzulagen 475 €
Selbst zu zahlender Beitrag (2.080 € – 475 €) 1.605 €
Grenzsteuersatz (in %) 26,86 %
Steuervorteil (1.605 € x 26,86 %) 430,90 €

 

Erklärung der Berechnung:

  1. Mindesteigenbeitrag: Der Kunde muss 4 % seines Bruttoeinkommens (4 % von 52.000 € = 2.080 €) jährlich einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

  2. Zulagen: Der Kunde erhält 475 € an Zulagen (175 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage).

  3. Selbst zu zahlender Beitrag: Vom Mindesteigenbeitrag von 2.080 € werden die 475 € Zulagen abgezogen. Das bedeutet, der Kunde muss nur 1.605 € selbst in den Vertrag einzahlen.

  4. Steuervorteil: Der Grenzsteuersatz des Kunden beträgt 26,86 %. Auf den selbst gezahlten Beitrag von 1.605 € ergibt sich ein Steuervorteil von 430,90 €.

Fazit:

  • Der Kunde zahlt effektiv 1.605 € in die Riester-Rente ein.
  • Durch den Steuervorteil von 430,90 € verringert sich die tatsächliche Belastung.
  • Effektive Eigenbelastung: 1.605 € – 430,90 € = 1.174,10 €.

Damit beträgt der effektive Eigenaufwand für den Kunden nur 1.174,10 € im Jahr – und das bei einem geförderten Gesamtbeitrag von 2.080 €! Das zeigt, wie sich die Riester-Rente durch die Kombination von Zulagen und Steuervorteilen wirklich lohnt.



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